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Weiterbildung Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
Ab dem 10.09.2014 müssen alle LKW-Fahrer eine vollständige Weiterbildung nachweisen.
Für Neueinsteiger gilt der Nachweis über eine Grundqualifikation ab dem 10.09.2009, die 140 Std. Schulung inklusive 10 Std. praktisches Fahren beinhaltet.
Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre durchgeführt werden.
Die gesamte Weiterbildung beinhaltet einen theoretischen Teil von 35 Std. à. 60min.
Die Dauer einer Ausbildungseinheit, das heißt ein Modul, muss mindestens 7 Std. betragen (Tagesseminar).
Die Aufteilung der Weiterbildungsmodule ist auf max. 5 Jahre beschränkt.
Seminare in verschiedenen Ausbildungsbetrieben sind möglich.
Unsere Seminare:
Modul 1: Wirtschaftliches Fahren
Modul 2: Recht und Soziales
Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Modul 4: Wettbewerb und Ansehen
Modul 5: Ladungssicherung
Buß- und Verwarnungsgelder für Zuwiderhandlung gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz bis zu:
- · 100€ - Fahrer / innen
- · 400€ - Unternehmer
pro Arbeitsschicht.
Unsere Ziele: Qualitätssicherung im Güterkraftverkehr, Wissen und Bereitschaft, Kraftfahrzeuge optimal zu nutzen, Kenntnisse und Einstellungen zum Kraftstoffsparen , Kenntnis der Vorschrift und Folgen von Verstößen, Wissen um Berufskrankheiten, Sensibilisierung für den eigenen Körper, Fähigkeit, Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen, Bereitschaft bestmögliche Servicequalität zu erbringen, Wissen und Fähigkeit zur Ladungssicherung.
Unsere Methoden: Erfahrungsaustausch, Neuvermittlung von Wissen, Auffrischung von Wissen, Änderungen von Einstellungen durch gezielte Wissensvermittlung, vorrangig Lehrgespräche, Gruppenarbeit zur Einstellungsbildung, Lehrvortrag und Lernkontrollen zur Wissensvermittlung.
Unsere Medien: zur Veranschaulichung und als Lernhilfen Streckenheft zum praktischen Fahren, Tafel, Flipchart, PC-Programme, Beamer, DVD Fachbücher und Fragebögen, Gesetzestexte und Vorschriften, u.a.